OPC

OPC – GARANTIERTER KRANKHEITSLOHN – KRANKHEIT UND PRIVATUNFALL

Wer ist betroffen?

Die Unternehmen im Baufach (PK 124) mit weniger als 20 Arbeitern (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Praktikanten, …), die der Landessozialsicherheit (LSS) unterliegen.

Diese Unternehmen bezahlen dem Existenzsicherheitsfond (FSE) der Arbeiter aus dem Baufach einen Sonderbeitrag von 1,50´% auf die Bruttolöhne von 108%.

Dieser Beitrag ist in inbegriffen in den normal gezahlten Beiträgen an das LSS.

Daraus resultiert ein Anrecht auf Rückzahlung des wöchentlich gezahlten garantierten Krankheitslohnes, welcher die Unternehmen im Falle einer Krankheit oder eines Privatunfalls ausschließlich an seine Arbeiter bezahlt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Unternehmen der PK 124 mit dem Wichtigkeitsgrad 1, 2 oder 3.

Dieser Wichtigkeitsgrad wird von der LSS vergeben, indem es den Durchschnitt der angestellten Arbeiter während folgender Referenzperiode nimmt:

  • Trimester des vorletzten Jahres (J-2)
  • 1, 2., 3. Trimester des vorangegangenen Jahres (J-1).

 

Es handelt sich hier um ALLE eingeschriebenen Arbeiter gleich welches Statut sie haben (Arbeiter, Angestellte, …)

Wie kann man sich angliedern?

Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch die vom Existenzsicherheitsfond zugelassenen OPC Büros (Office Patronaux de Compensation). Dies ist der Fall für unser OPC von Verviers und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Wenn Sie derzeit noch nicht Mitglied einer OPC sind und einer Ihrer Arbeiter krank wird, zahlen Sie ihm den garantierten Lohn, erhalten ihn aber nicht zurück. Es ist daher in Ihrem Interesse, sich KOSTENLOS unserem OPC Büro anzuschließen, um die Rückerstattung des garantierten Lohns zu erhalten, der Ihren Arbeitern gezahlt wurde.

Wie funktioniert die Rückzahlung des garantierten Krankheitslohnes?

Wie berechnet sich der Betrag der Rückzahlung des garantierten Krankheitslohnes?

  • Vom 1. bis zum 7. Kalendertag:: 100 % 
  • Vom 8. bis zum 14. Kalendertag: 85,88 %
  • Vom 15. bis zum 30. Kalendertag: 25,88%

Über den 30. Kalendertag hinaus, fällt der Arbeiter zu Lasten der Krankenkasse. Es ist kein garantierter Krankheitslohn mehr zu bezahlen. Der FSE stattet Ihnen – durch unseren Dienst –  94,81 % dieses Gesamtbetrages.

VORSICHT

Einreichungsfrist:

Die Atteste müssen dem OPC innerhalb von 5 Arbeitstagen gerechnet ab dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag übermittelt werden  egal, ob es sich um ein 1. Attest, eine Verlängerung oder einen Rückfall handelt.

Vous pouvez nous transmettre  une copie de ce certificat, par fax ou par mail. Si le certificat n’est pas bien lisible nous nous réservons le droit de vous réclamer l’original.

Gültigkeit des Attestes:

Das Attest muss unbedingt konform sein:  es muss von einem Arzt unterschrieben und einem Stempel mit INAMI Nummer versehen sein.

Der Name, Vorname des Arbeiters sowie die Daten der Arbeitsunfähigkeit müssen leserlich sein.

Das Attest darf keine Verbesserungen oder Überschreibungen aufweisen.

 

Möglichkeit der Anfrage einer medizinischen Kontrolle

Möglichkeit der Anfrage einer medizinischen Kontrolle

Befindet sich einer Ihrer Arbeiter in Arbeitsunfähigkeit und ist diese durch ein Attest belegt, können Sie eine Anfrage auf eine ärztliche Kontrolle stellen. Wir leiten Ihre Anfrage dann an den zuständigen Dienst weiter.

Diese Kontrolle ist kostenlos für die Mitglieder des OPC.

Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen haben.

Kontakt OPC :

Hallo,

Am 1. September hat die Konföderation Baufach ihren Namen geändert. Seitdem heißt unser Baufachverband EMBUILD. Unsere Dienstleistungen sind die gleichen wie bisher. Lediglich unser äußeres Erscheinungsbild ändert sich. In einigen Wochen wird sich dies auch auf unserer Webseite bemerkbar machen. Besuchen Sie uns dann erneut hier oder gleich auf www.embuildverviersostbelgien.be.

Bis bald hier oder auf eine unserer zahlreichen Veranstaltungen oder Fortbildungen.